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   OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05   

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https://dejure.org/2005,14739
OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05 (https://dejure.org/2005,14739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2005 - 2 U 27/05 (https://dejure.org/2005,14739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2005 - 2 U 27/05 (https://dejure.org/2005,14739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wechsel des Konzessionsträgers für die städtische Stromversorgung: Übergang von Tarifkundenverhältnissen nach Stromnetzübernahme durch ein anderes Stromversorgungsunternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Tarifkundenverhältnisses in der Energieversorgung; Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung; Staatliche Kontrolle der Allgemeinen Tarife und Versorgungsbedingungen; Gleichwertigkeit der Versorgungsangebote nach Öffnung des Strommarktes; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Automatischer Tarifkundenübergang bei Netzübernahme.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Übergang von Tarifkundenverträgen bei Wechsel des Konzessionsnehmers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Ob die Feststellungsklage deshalb zulässig ist, da schon das Feststellungsurteil zur endgültigen Streitbeilegung führen würde, weil die Beklagten erwarten ließen, dass sie bereits auf die Feststellung hin leisten würden (BGH NJW 1999, 3774, 3775; Greger a.a.O. 8), kann auf sich beruhen.

    (1) Grundsätzlich kann neben der Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des beklagten Schädigers für ein Unfallereignis auch ein Interesse für einen Feststellungsantrag auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition anerkannt werden, wenn diese Anträge von unterschiedlichem rechtlichen Gehalt sind und in ihrer praktischen Bedeutung in gänzlich unterschiedliche Richtungen gehen (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    aa) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGH NJW 2002, 2310; 2002, 1260).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht nur in Betracht, wenn die Parteien einen Punkt übersehen haben, sondern auch dann, wenn sie ihn offen gelassen haben, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Regelung dieses Punktes für nicht erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262) oder ihn bewusst offen gelassen haben und gleichwohl den Vertragsabschluss gelten lassen wollten (BGH NJW 1982, 2816, 2817; BB 1967, 1355; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 157, 3; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 157, 36 m.N.).

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    bb) Die Lückenschließung ist auf die Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens nicht beschränkt; dieser ist vielmehr unter Einbeziehung einer objektiven Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln (BGH NJW 1993, 3193, 3194).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Gründe für die Zulassung der Revision (vgl. BGH NJW 2003, 1943, 1944/1945) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Zwar kann ein Kundenstamm Schutzgut nach Art. 14 GG sein (BVerfGE 45, 142, 173; Papier in Maunz/Dürig, GG [2002], Art. 14, 95; Wendt in Sachs, GG [1999], Art. 14, 48; krit. Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl. [2004], Art. 14, 25).
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Dies steht einer Revisionszulassung schon deshalb entgegen, da weder aufgezeigt noch sonst erkennbar ist, dass eine gleichgerichtete große Vielzahl von Altverfahren anhängig wäre (BGH NJW 2003, 3352).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    aa) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGH NJW 2002, 2310; 2002, 1260).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Auch der BGH hat ein Feststellungsinteresse in einem Fall angenommen, in dem zwischen zwei möglichen Schuldnern durch die Feststellungsklage des einen gegen den anderen geklärt werden soll, wer von beiden für eine betreffende Verbindlichkeit haftet (BGH NJW 1993, 2539, 2540).
  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81

    Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht nur in Betracht, wenn die Parteien einen Punkt übersehen haben, sondern auch dann, wenn sie ihn offen gelassen haben, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Regelung dieses Punktes für nicht erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262) oder ihn bewusst offen gelassen haben und gleichwohl den Vertragsabschluss gelten lassen wollten (BGH NJW 1982, 2816, 2817; BB 1967, 1355; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 157, 3; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 157, 36 m.N.).
  • LG Stuttgart, 18.01.2005 - 41 O 111/04

    Möglichkeit der Übertragung von Tarifkundenstromversorgungsverträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
    Unter Abänderung des am 18.01.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - Az.: 41 O 111/04 KfH - 1. festzustellen,.
  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - U 328/18

    Pachtvertrag über Strom- und Gasversorgungsanlagen: Verpflichtung zur

    Denn einen gesetzlich geregelten Übergang der Lieferverhältnisse bei Rückgabe der Versorgungsanlagen gab es unter der Geltung des EnWG 1935 nicht (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil v. 18.08.2005 - 2 U 27/05 -, ZNER 2005, 234 Rn. 37 ff.; OLG Schleswig, Urteil v. 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05 -, ZNER 2006, 199 - die einen Übergang der Tarifkundenverhältnisse bei Beendigung des Konzessionsvertrages in ergänzender Auslegung des Konzessionsvertrages bejahen; a.A. OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 81 ff.; Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, § 36 EnWG Rn. 49).
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